Allgemeine Vertragsbedingungen zum Mietvertrag Ferienwohnungen Casa Cambrus und Datenschutzerklärung
1. Mietzweck
Das Mietobjekt darf ausschliesslich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen. Es ist unseren Feriengästen explizit untersagt, sich an dieser Adresse auf dem Einwohneramt anzumelden.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter gilt als abgeschlossen, wenn die im Vertrag vereinbarte Anzahlung fristgerecht auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist.
Trifft die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Objekt nur mit den im Vertrag angegebenen Personen (einschliesslich der Kinder unter 16 Jahren) bewohnt werden darf. Untermiete, Abtretung der Miete oder Überlassen des Mietobjektes an andere als die im Vertrag namentlich genannten Hausgenossen sind ausgeschlossen.
3. Zahlungsbedingungen
Ihre gebuchten Leistungen sind direkt bei der Buchung zu bezahlen per Banküberweisung. Liegt das Buchungsdatum bis zu 90 Tage vor Reisebeginn, so ist die Hälfte des Gesamtbetrages bei Buchungsabschluss als Anzahlung geschuldet. Der Restbetrag ist, wenn nicht anders vermerkt, 60 Tage vor Mietbeginn geschuldet. Bei kurzfristigen Buchungen weniger als 90 Tage vor Reisebeginn ist der Gesamtbetrag bei Buchungsabschluss geschuldet.
4. Nebenkosten
Die Nebenkosten (wie z.B. Strom, Heizung, WIFI) sind im Mietpreis inbegriffen.
Abgaben wie Kurtaxen sind in der Regel nicht im Mietpreis enthalten.
5. Übergabe des Mietobjektes; Schlüsselübergabe, Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und gebrauchstauglichem Zustand übergeben. Der Vermieter resp. Schlüsselhalter ist berechtigt, von den Personen einen Personalausweis zur Überprüfung deren Identität zu verlangen.
Die Übergabe der Schlüssel bzw. Badges oder Handy-Access werden individuell geregelt. Gleiches gilt am Abreisetag für die Abgabe. Der Verlust eines Badges/Schlüssels ist dem Vermieter umgehend zu melden. Bei Verlust eines Badges werden pro Badge Fr. 10.-, pro Schlüssel Fr. 50.- in Rechnung gestellt.
Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/Vermieter zu rügen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.
6. Sorgfältiger Gebrauch
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung, siehe Abschnitt 7, einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen.
Bei allfälligen Schäden ist der Vermieter/Schlüsselhalter umgehend zu informieren.
7. Hausordnung
Parkplatz: Bitte parkieren Sie Ihr Auto ganz links auf dem Parkplatz neben dem Haus, parallel zum Rand. Wenn Sie nicht ganz links an den Rand des Parkplatzes fahren, kann man nicht mehr aus der Garage manövrieren.
Schneesportgeräte: Schneesportgeräte wie Ski, Snowboard, Bobs/Schlitten, etc. müssen im Auto deponiert werden. Sie dürfen insbesondere nicht an die Hauswand gelehnt und nicht im Treppenhaus oder in der Wohnung gelagert werden.
Skischuhe: Die Skischuhe müssen im Eingangsbereich hinter der Haustüre deponiert werden. Bitte nicht mit Skischuhen durchs Treppenhaus laufen (Lärm).
Schuhe: Bitte betreten Sie die Wohnung nicht mit Aussenschuhen. Schuhe sind in der Wohnung auf einem Teppich oder einem Schuhregal zu deponieren. Bitte lassen Sie keine Schuhe vor der Wohnungstüre stehen.
Essen & Trinken: Wir bitten Sie kein Essen oder Getränke in den Schlafzimmern oder auf den Sofas (inkl. Sitzfenster) zu konsumieren, sondern dafür den Esstisch zu benutzen.
Geschirrspüler: Bitte verwenden Sie nur die vorhandenen «all-in-one» Tabs und kein Regeneriersalz/ Spülglanz.
Abfall/Grünabfall: Bitte entsorgen Sie Ihren Abfall mit dem zur Verfügung gestellten Gebührensack Surselva in den Sammelstellen im Dorf. Leider können wir unseren Mietern keinen Kompost zur Verfügung stellen. Bitte entsorgen Sie den Grünabfall im normalen Hauskehricht.
Haustiere: Haustiere sind nicht erlaubt (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen, Hamster usw.), ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden.
Ruhezeit: Von 22.00 bis 07.00 Uhr ist Ruhezeit. Das Musizieren ist von 12.00 bis 13.00 und ab 20.00 bis 07.00 Uhr zu unterlassen. Bitte nehmen Sie auch mit der Lautstärke von TV oder Musik etc. Rücksicht auf die anderen Bewohner im Haus.
Lüften: Bitte kippen Sie im Winter die Fenster nicht zum Lüften, sondern öffnen Sie die Fenster kurz ganz und schliessen Sie sie nach wenigen Minuten wieder (Stosslüften). Bitte schliessen Sie beim Verlassen der Wohnung alle Fenster und Türen, inklusive Balkontüren.
8. Rückgabe des Mietobjektes und Reinigung
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben.
Auch bei Miete mit Endreinigung ist folgendes vom Mieter zu reinigen:
- Reinigung der Kücheneinrichtung, einschliesslich Pfannen, Geschirr und Besteck, Gläser, etc. Bitte räumen Sie auch den Geschirrspüler aus.
- Kühlschrank und Backofen
- Entsorgung jeglichen Abfalls inkl. Recycling-Güter wie Pet, Glas, Altpapier, etc.
- Die Klobürste darf durchaus benutzt werden.
Bett- und Frotteewäsche: Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie bei Ihrer Abreise sämtliche Frotteewäsche auf die Handtuchstangen hängen und die Bettwäsche von den Betten abziehen und aufs Bett legen.
Wird das Mietobjekt in ungereinigtem oder nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, oder werden Abfall oder Recycling-Güter stehen gelassen, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen.
Für Beschädigungen der Einrichtung und fehlendes Inventar usw. ist der Mieter ersatzpflichtig.
9. Annullierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
Bei Änderungen, Umbuchungen oder Stornierungen werden folgende Annullationskosten/Stornokosten erhoben (in Prozent des Grundpreises, d.h. Miete exkl. Endreinigung und Bettwäsche) – sofern in den Reiseunterlagen keine anderslautenden Bedingungen aufgeführt sind:
- Für jede Änderung: Fr. 50.- Bearbeitungsgebühr
- bis 31 Tage vor Reisebeginn: 0% des Grundpreises
- 30 - 16 Tage vor Reisebeginn: 50% des Grundpreises
- 15 - 3 Tage vor Reisebeginn: 75% des Grundpreises
- 2 Tage vor Reisebeginn oder bei Nicht-Erscheinen 100% des Grundpreises
Massgebend für die Berechnung der Annullierungsgebühr ist das Eintreffen der Mitteilung beim Vermieter oder bei der Buchungsstelle zu den normalen Bürozeiten zwischen 09.00 und 17.00 Uhr (beim Eintreffen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt der nächste Werktag; massgebend ist die Feiertagsregelung und Zeitzone am (Wohn-)Sitz des Vermieters resp. der Buchungsstelle).
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Der Vermieter muss dem Ersatzmieter ausdrücklich zustimmen. Der Ersatzmieter tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes oder bei Abbruch der Miete bleibt der gesamte Mietzins geschuldet.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt usw.), behördliche Massnahmen, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil für die nicht erbrachten Leistungen rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
10. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Hausgenossen, einschliesslich Gäste, verursacht werden. Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese, sofern der Vermieter nachweisen kann, dass der Mieter (resp. seine Hausgenossen oder Gäste) die Schäden verursacht hat.
11. Haftung des Vermieters
Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
12. Datenschutz
Der Vermieter untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Der Vermieter wird die ihm übermittelten Daten gemäss den gesetzlichen Vorgaben bearbeiten (oder allenfalls durch ein Drittunternehmen bearbeiten lassen) und soweit notwendig an den Schlüsselhalter usw. übermitteln, damit der Vertrag korrekt erfüllt werden kann. Entsprechend der örtlichen Gesetzgebung kann der Vermieter und/oder Schlüsselhalter verpflichtet sein, den Mieter und dessen Hausgenossen bei örtlichen Stellen anzumelden. Der Vermieter behält sich das Recht, zur Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat, die Daten des Mieters resp. der Hausgenossen und Gäste an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.
Der Vermieter kann den Mieter in Zukunft über seine Angebote informieren. Will der Mieter diesen Dienst nicht erhalten, kann er sich direkt an den Vermieter wenden. Auf den jeweiligen Informationen wird ein entsprechender Hinweis zur Kündigung dieses Dienstes enthalten sein.
Bei Fragen zum Datenschutz wendet sich der Mieter direkt an den Vermieter.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare vertraglich nicht abänderbare Gesetzesbestimmungen.
Zürich, 8.2.2024